Bekanntmachung nach § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) der Ortsgemeinde Holzhausen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan 2021 und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme, ab dem 05.12.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 206, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohner der Ortsgemeinde Holzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Holzhausen, den 26.11.2020 — Eilenz, Ortsbürgermeister