Rückschnitt von Hecken, Sträuchern u. Bäumen

Liebe Grundstückseigentümer!

Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen werden aufgefordert, Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen zurück zu schneiden. Der Rückschnitt darf in der Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar erfolgen. Dabei sind folgende gesetzliche Vorgaben zu beachten:

– Seitlich hat der Rückschnitt bis auf die Grundstücksgrenze zu erfolgen.

– Über die Straße muss die Fahrbahn bis auf eine Höhe von mindestens 4,50 m

freigehalten werden.

– Über den Gehwegen muss der freie Raum die Höhe von mindestens 2,50 m

betragen.

– Straßenlampen, Verkehrszeichen, Straßennamenschilder dürfen nicht überwachsen

sein.

Der Vollständigkeitshalber sei darauf hingewiesen, dass Grundstückseigentümer für Schäden, die durch von ihrem Grundstück in öffentliche Verkehrsflächen hineinragende Zweige verursacht werden, schadensersatzpflichtig gemacht werden können.

Die Gemeinde appelliert an Ihr Verständnis für die Notwendigkeit des Zurückschneidens von Bäumen und Sträuchern.

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister