Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holzhausen für das Haushaltsjahr 2021

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat mit Schreiben vom 14.01.2021 die vom Gemeinderat Holzhausen am 18.12.2020 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2021 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Gemeinderat hat am 18.12.2020 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 2.116.563,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 2.893.859,00 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -777.296,00 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen 1.812.950,00 €

die ordentlichen Auszahlungen 2.513.400,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen -700.450,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 140.000,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 225.000,00 €

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit -85.000,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 809.250,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.800,00 €

Saldo der Ein-und Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit 785.450,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.762.200,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.762.200,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes im Haushaltsjahr 0,00 €

§ 2 Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4 Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5 Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die landwirtschaftlichen Grundstücke (Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H.

2. Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 30,00 €

für den zweiten Hund 60,00 €

für jeden weiteren Hund 90,00 €

§ 6 Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2019 7.205.527,69 €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 7.186.031,69 €

voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2021 6.408.735,69 €

§ 7 Deckungsvermerke:

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge beim Friedhof (Produktgruppe 5.5.3.0), beim Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus (Produktgruppe 5.7.3.2) sowie bei der Forstwirtschaft (Produktgruppe 5.5.5.1) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.

Holzhausen, den 28.01.2021 — Eilenz, Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 29.01.2021 bis 12.02.2021 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstraße 1, Zimmer 206 öffentlich aus.

Nastätten, den 28.01.2021 — Güllering, Bürgermeister

Bekanntmachung nach § 97 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) der Ortsgemeinde Holzhausen

1. Einsichtnahme in den Entwurf der Haushaltssatzung für das Jahr 2021 mit dem Haushaltsplan und seinen Anlagen

Der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit dem Haushaltsplan 2021 und seinen Anlagen liegt zur Einsichtnahme, ab dem 05.12.2020 bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten, Bahnhofstraße 1, 56355 Nastätten, Zimmer 206, während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Donnerstag zusätzlich von 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr) aus.

2. Möglichkeit zur Einreichung von Vorschlägen

Die Einwohner der Ortsgemeinde Holzhausen haben die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung, bei der Verbandsgemeindeverwaltung, Bahnhofstr. 1, 56355 Nastätten, Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes und seinen Anlagen einzureichen. Die Vorschläge sind schriftlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nastätten oder elektronisch an post@vg-nastaetten.de einzureichen. Der Gemeinderat wird vor Beschlussfassung der Haushaltssatzung über die innerhalb dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung beraten und entscheiden.

Holzhausen, den 26.11.2020 — Eilenz, Ortsbürgermeister

Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Holzhausen für das Haushaltsjahr 2020

Die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises hat am 16.01.2020 die vom Gemeinderat Holzhausen am 29.11.2019 beschlossene Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2020 genehmigt, die nachstehend wie folgt bekannt gemacht und auf folgendes hingewiesen wird:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat. Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Der Gemeinderat hat am 29.11.2019 aufgrund der §§ 95 ff der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 folgende Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch die Kreisverwaltung des Rhein-Lahn-Kreises als Aufsichtsbehörde hiermit bekannt gegeben wird:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 wird wie folgt festgesetzt:

im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 1.818.668,00 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.838.164,00 €

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag -19.496,00 €

im Finanzhaushalt

die ordentlichen Einzahlungen 1.688.700,00 €

die ordentlichen Auszahlungen 1.651.100,00 €

Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen 37.600,00 €

die außerordentlichen Einzahlungen auf 0,00 €

die außerordentlichen Auszahlungen auf 0,00 €

Saldo der außerordentlichen Ein- und Auszahlungen 0,00 €

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 197.700,00 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 868.000,00 €

Saldo der Ein-und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit -670.300,00 €

die Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 656.200,00 €

die Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 23.500,00 €

Saldo der Ein-und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit 632.700,00 €

der Gesamtbetrag der Einzahlungen auf 2.542.600,00 €

der Gesamtbetrag der Auszahlungen auf 2.542.600,00 €

Veränderung des Finanzmittelbestandes

im Haushaltsjahr 0,00 €

§ 2

Kredite werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Kredite zur Liquiditätssicherung werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Steuerhebesätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer
a) für die landwirtschaftlichen Grundstücke

(Grundsteuer A) 300 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) 365 v.H.
2. Gewerbesteuer 365 v.H.

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

für den ersten Hund 30,00 €

für den zweiten Hund 60,00 €

für jeden weiteren Hund 90,00 €

§ 6

Stand des Eigenkapitals zum 31.12.2018 7.343.063,77 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2019 6.678.678,77 €

Voraussichtlicher Stand des Eigenkapitals

zum 31.12.2020 6.659.182,77 €

§ 7 – Deckungsvermerke:

Die Personalaufwendungen (Kontengruppe 50) werden für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Mehrerträge beim Friedhof (Produktgruppe 5.5.3.0), beim Dorfgemeinschaftshaus/Bürgerhaus (Produktgruppe 5.7.3.2) sowie bei der Forstwirtschaft (Produktgruppe 5.5.5.1) erhöhen jeweils die Aufwendungsansätze in diesen Produktgruppen.

Holzhausen, den 06.02.2020  —  Eilenz
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 10.02.2020 bis 21.02.2020 während der Dienstzeit im Rathaus, Nastätten, Bahnhofstraße 1, Zimmer 206 öffentlich aus.

Nastätten, den 06.02.2020  —  Güllering
Bürgermeister