Bürgeraktion im Gemeindewald Holzhausen

Am Samstag, den 25. September 2021 treffen sich interessierte Bürger im Holzhäuser Wald, um eine durch den Borkenkäferbefall der letzten Jahre vernichtete Fichtenfläche zur Aufforstung mit einem neuen, klimastabilen Wald vorzubereiten.

In der Zeit von 9.00 bis 15.00 Uhr können freiwillige Helfer unter Mitarbeit und Anleitung von Förster Meyer und seinen Forstwirten mithelfen, Pflanzplätze und Pflanzreihen von Reisig zu befreien und so die für den Spätherbst geplante Pflanzung von neuen Bäumen zu unterstützen.

Treffpunkt für die Helfer ist der Parkplatz an Kreisel B260/B274. Mitzubringen sind festes Schuhwerk, Arbeitshandschuhe, 3-Zack-Hacke oder Gabel zum Räumen von Reisig und hinderlichem Restmaterial, sowie gute Laune!

Vom Kreisel an haben wir den Transport in den Wald organisiert. Um besser planen zu können bitte ich bei Teilnahme um eine kurze Infomail oder einen Anruf mit Angabe der teilnehmenden Personen. Für den Imbiss sorgt die Gemeinde.

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister

 

Geburtstagsgruß

Am 31.08. feiert Frau Brunhild Pospiech ihren 75. Geburtstag. Hierzu gratuliere ich, auch im Namen der Gemeinde, recht herzlich und wünsche für das neue Lebensjahr alles Gute, vor allem Gesundheit.

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister

Gemeinderatssitzung

Niederschrift

über die Sitzung des Gemeinderates Holzhausen an der Haide, 10.08.21,

20.00 Uhr, Sitzungsort: ev. Gemeindehaus

Anwesende:

Bürgermeister:      Hardy Eilenz

Beigeordnete:       Michael Schicktanz, 1. Beigeordneter

Barbara Ohlemacher, 2. Beigeordnete, 20.20 Uhr

Mitglieder des Gemeinderates:

FWG:        Achim Schneider, Charles Klimke, Simon Ohlemacher, Rainer Hennemann

SPD:         David Reuter, Gunnar Vahlenkamp, Lukas Reuter bis 20.15 Uhr

CDU:        Markus Fabich, Eric Bingel, Thomas Klein

 

Es fehlten: Berthold Klump, Rüdiger Velte, Nadine Neumann, Bastian Merz, Anna

Reuter, alle entschuldigt

Weitere Personen: Keine

Zu der Sitzung wurden die Ratsmitglieder und Beigeordneten unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung am 03.08.2021 eingeladen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt die Einladung zur Kenntnis. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang der Tagesordnung am 03.08.2021.

Tagesordnung und Protokoll

Öffentlicher Teil: 

      1.

Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den

Bürgermeister. 

 

2.

Feststellung der Sitzungsniederschrift der Gemeinderatssitzung am 25.06.2021.

Der Gemeinderat stellt die Sitzungsniederschrift vom 25.06.2021 fest.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

3.

Bericht des Bürgermeisters:

  • Am 30.07.21 übergab der Bürgermeister dem Gemeindearbeiter Dieter Becker die Urkunde anlässlich seines 40-jährigen Dienstjubiläums am 01.08.2021. Hierin spricht Ministerpräsidentin Malu Dreyer ihm für die der Allgemeinheit geleisteten treuen Dienste Dank und Anerkennung aus.
  • Der Bürgermeister gratuliert dem Ratsmitglied, welches kürzlich Geburtstag hatte.
  • Bebauungsplan der Stadt Nastätten „Römerplatz-Rheingaustraße/Mühlbach“,

Bebauungsplan der Stadt Nastätten „Schwärz – 1. Änderung“

Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Nastätten (20. Änderung), Ortsgemeinde Lipporn. Stellungnahmen werden nicht abgegeben.

  • Der Weg hinter dem Friedhof wurde fertig gestellt. Es wird jedoch eine Nachbesserung gefordert.
  • Im Schwimmbad ist eine Tür durch die Syna GmbH noch zu streichen.
  • Der Brunnen in der Klosterstraße wurde kontrolliert. Das Brunnensystem ist intakt, jedoch tritt Wasser am unteren Teil des Brunnens aus. Eine Befahrung des Kanals fand statt.
  • Die Arbeiten “Bäderstraße“ sind abgeschlossen. Der Gehweg ist nicht mehr gesperrt.
  • Das Grundstück gegenüber dem Rathaus ist nach § 34 BauGB bebaubar.
  • Sommerfest in Nastätten vom 20. bis 22. August 2021.
  • Änderung der Pachtverträge

Es soll nicht nach 5 Jahren neu verhandelt werden.

Nach 5 Jahren soll der Pachtpreis dem dann geltenden Verbraucherindex angeglichen werden.

  • Prospektionen am Unesco-Welterbe „Obergermanisch-Raetischer Limes“

Hierzu wird das gemeindeeigene Grundstück Flur 46, Parzelle 33/2 durch Mitarbeiter einer Fachfirma mit Messgeräten betreten.

  • Beanstandungen der Kreisverwaltung betreffend die Toilette zum Kiosk im Schwimmbad.

Nachbesserungen/Änderungen werden nach der Saison 2021 durchgeführt.

4.

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen 

      5.

      Beratung und Beschlussfassung „Bebauungsplan Am Traubersweg II – Erweiterung“

  1. Vergabe des Planungsauftrages an ein Planungsbüro
  2. Vergabe eines Geruchs- und Lärmgutachtens

Der Bürgermeister informiert über den Sachverhalt

Die Beschlussvorlage der Verbandgemeindeverwaltung vom 20.07.2021 wird als Anlage beigefügt.

Beschlussfassung zu a)

Der Gemeinderat beschließt, das Planungsbüro BBP Stadtplanung Part GmbH mit der Erstellung des Planungskonzepts laut Honorarangebot vom 24.02.2020 unter Ziffer 1) zum pauschalierten Betrag von 5.800,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis: 10-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme, 0 Enthaltungen

Beschlussfassung zu b)

Der Gemeinderat beschließt, dass das Ingenieurbüro Meodor UDL UG, Sitz in Steinfurt beauftragt werden soll, ein immissionsschutzfachliches Geruchsgutachten laut Honorarangebot vom 01.06.2021 zu erstellen.

Ebenfalls beschließt der Gemeinderat, dass das Ingenieurbüro GSA Ziegelmeyer GmbH, Sitz in Limburg, mit der Durchführung einer schalltechnischen Untersuchung laut dem Angebot vom 17.06.2021 beauftragt werden soll.

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

      6.

      Beratung und Beschlussfassung „Verlängerung Vertragslaufzeit Miete Mobilfunkmast, Fa.

Vantage Towers GmbH“

Der Vertrag „Funkmast“ wird mit einer Laufzeit von 30 Jahren abgeschlossen. Die Miete beträgt

250,00 € monatlich. Die Kündigungsfrist beträgt 24 Monate. Der Verbraucherindex wird mit ein-

bezogen. Ansonsten bleiben die Mietbedingungen so wie im bisherigen Vertrag bestehen.

Der Gemeinderat stimmt der Vertragsverlängerung zu den angegebenen Konditionen zu.

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen   .

      7.

Beratung und Beschlussfassung „Sanierung Bauhofdach“

Das Bauhofdach ist marode und muss noch in diesem Jahr erneuert werden. Es liegt bereits

ein Angebot vor. Nach Vorliegen von weiteren Angeboten wird der Auftrag zur Sanierung des

Daches an den dann günstigsten Anbieter erteilt.

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Nachfrage zu Photovoltaik auf Dächern

Die Gruppe „regenerative Energien“ wird sich mit dem Thema „Photovoltaik an Gebäuden

in der Ortsgemeinde“ befassen.

8.

Verschiedenes

  • Konzession Kiosk im Schwimmbad für die Gemeinde

Der Bürgermeister holt hierzu Informationen ein.

  • Info zu Wasserstillstandsmessungen durch die Verbandsgemeindewerke
  1. Nicht öffentlicher Teil                                               

 

Die Richtigkeit der Niederschrift wird hiermit beglaubigt:

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister                                          Schriftführerin: Anita Korn

Sitzungseinladung

Einladung zur öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Holzhausen an der Haide

                    am Freitag, 30.07.2021, 20:00 Uhr, Rathaus                               

                                 

Tagesordnung:

Top 1.  Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit

Top 2.   Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Gemeinderatssitzung

Top 3.   Bericht des Bürgermeisters

Top 4.   Einwohnerfragestunde

Top 5.   Beratung und Beschlussfassung „Bebauungsplan Am Traubersweg II – Erweiterung“

  1. Vergabe des Planungsauftrages an ein Planungsbüro
  2.  Vergabe eines Geruchs- und Lärmgutachtens

Top 6.   Beratung und Beschlussfassung „Verlängerung Vertragslaufzeit Miete

Mobilfunkmast, Fa. Vantage Towers GmbH“

Top 7.   Beratung und Beschlussfassung „Sanierung Bauhofdach“

Top 8.   Verschiedenes

Top 9.   Nicht öffentlicher Teil:

Grundstücksangelegenheiten

Hardy Eilenz

Ortsbürgermeister

Schwimmbad Holzhausen Saison 2021 Eröffnung und Eintritt

Wenn uns die Technik oder der Wettergott nicht ganz im Stich lassen, soll die Eröffnung des Schwimmbades am Samstag, den 26.06.2021, ab 10.00 Uhr, sein.

Der immer noch währenden Corona-Situation geschuldet, müssen einige Regeln befolgt werden:

Es dürfen max. 400 Personen auf das Gelände, auf den Liegewiesen ist der Abstand zu wahren. Eine Begrenzung für das Schwimmbecken ist derzeit nicht vorgegeben, auch hier sollte die Abstandsregel möglichst eingehalten werden.

Entgegen der Mitteilung vom Mai werden nun doch Familien-, Jugend-, und Einzelkarten angeboten, allerdings nicht im Vorverkauf, sondern nur am Schwimmbadeingang. Es muss nicht vorab online reserviert werden! Zur Registrierung gibt es die Luca-App oder handschriftlich auszufüllende Formulare. Hierbei muss insbesondere darauf hingewiesen werden, dass Jugendliche unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung von Erwachsenen sind, eine von ihren Eltern ausgestellte Datengenehmigung mitbringen müssen (handschriftlich genügt).

Da die Besucherzählung nicht digital überwacht werden kann, versuchen wir, über die Homepage von Holzhausen (www.gemeinde-holzhausen.de) die Besucherzahlen täglich einzustellen. Um unnötiges Anfahren zu vermeiden, bitten wir um Kenntnisnahme dieser Zahl, oder, einen  Anruf unter Tel. 06772 – 960333. Auch die tägliche „Wasserstandsmeldung“ – sprich Temperatur – kann auf der Homepage eingesehen werden.

Maskenpflicht besteht nach wie vor in den Innenräumen, Umkleide-, Toiletten-, Duschräumen. Hier sowie am Eingang und vor dem Kiosk werden Desinfektionsspender aufgestellt sein, um auch diese Hygienevorgaben zu erfüllen.

Am Samstag wird keine Eröffnungsfeier stattfinden! Wie jedes Jahr erhält jeder Besucher ein Gläschen Sekt zur Begrüßung.

Wir,  die Mitglieder des Gemeinderates, der Schwimmbadverein, der Bademeister, die Gemeindearbeiter und die Kioskpächter hoffen, dass alle Vorgaben erfüllt worden sind und eine schöne, sonnige Badesaison beginnen kann und bis lange in den September währen wird.

Eurer Bürgermeister,

Hardy Eilenz

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Holzhausen an der Haide in Form einer Videokonferenz am 28.05.2021, 20.00 Uhr

Teilnehmende:

Bürgermeister: Hardy Eilenz

Beigeordnete: Michael Schicktanz, 1. Beigeordneter

Barbara Ohlemacher, 2. Beigeordnete

Mitglieder des Gemeinderates:

FWG: Nadine Neumann, Achim Schneider, Rainer Hennemann, Charles Klimke, Simon Ohlemacher

SPD: Bastian Merz, Lukas Reuter, Anna Altendorf, David Reuter

CDU: Markus Fabich, Eric Bingel, Thomas Klein

Es fehlten: Berthold Klump, Rüdiger Velte, Gunnar Vahlenkamp, alle entschuldigt

Weitere Personen: Keine

Zu der Sitzung wurden die Ratsmitglieder und Beigeordneten unter Mitteilung von Zeit und Tagesordnung am 11.05.2021 eingeladen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt die Einladung zur Kenntnis. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang der Tagesordnung am 11.05.2021

Tagesordnung und Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister.

Mit der Sitzung in Form einer Videokonferenz sind die Ratsmitglieder einverstanden.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

1a.

Der Bürgermeister beantragt die Ergänzung der Tagesordnung. Top 11:

„Beratung und Beschlussfassung zur Aufstellung von Hinweisschildern zu Wolfssichtungen“

Der Gemeinderat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2.

Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat stellt die Sitzungsniederschrift vom 16.04.2021 fest.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

3.

Bericht des Bürgermeisters:

• Schwimmbad

Gemäß der Corona-Bekämpfungsverordnung, bzw. dem Perspektivplan für Rheinland-Pfalz können Schwimmbäder ab dem 02.06.21 öffnen. Regeln zur Öffnung (Personenzahl im Schwimmbad, Kontaktnachverfolgbarkeit u.a.) sind noch nicht bekannt.

Die Arbeiten im Schwimmbad sind noch nicht abschließend fertig gestellt. U.a. sind noch Fliesenlegearbeiten auszuführen.

In der kommenden Woche soll mit der Beckenbefüllung begonnen werden. Die nötigen Chemikalien sind bestellt.

Angeschafft werden müssen noch 5 Spender (2 im Toilettenbereich, 1 für Kiosk, 1 für Bademeister, 1 für Eintrittsbereich) und die dafür nötigen Desinfektionsmittel.

Der Bürgermeister bittet die Ratsmitglieder um einen Arbeitseinsatz am 12.06.21, um das Schwimmbad öffnungsbereit zu machen. Reinigungsarbeiten im Kiosk-/Küchenbereich sind zu erledigen, die Schaukel soll aufgestellt werden, an der Grünfläche um das Planschbecken soll gearbeitet werden etc. Auch Mitglieder des Schwimmbadfördervereins sollen um Mithilfe gebeten werden.

Nach Besichtigung durch den Bauausschuss wurde eine Mängelliste an die Firma PBS Planungsbüro Scheid übergeben, die bis 12.06.21 abgearbeitet sein sollte. Den Ratsmitgliedern wird die Mängelliste vorgelegt. Gegebenenfalls sind Mängel bei den Rechnungen der ausführenden Firmen in Abzug zu bringen.

Der Bauausschuss wird sich zusammen mit dem Bürgermeister und der Firma PBS nochmals die Mängel, bzw. Beseitigung der Mängel anschauen.

• In der kommenden Woche findet ein Treffen des Waldausschusses zusammen mit Herrn Förster Meyer und den Jagdpächtern statt.

In der nächsten Gemeinderatssitzung wird der Waldausschuss vortragen, welche Aufgaben in deren Arbeitsbereich fallen.

• Alle bestehenden Pachtverträge sind gekündigt.

Betreffend die Konditionen für die neu abzuschließenden Verträge ist von den Landwirten bereits ein Vorschlag unterbreitet worden, der den Fraktionen übermittelt wird.

Beratung und Beschlussfassung zu den neuen Pachtverträgen erfolgt in der nächsten Gemeinderatssitzung.

• Die Sperrung vom Kreisel in Richtung Nastätten ist aufgehoben. Der nächste Bauabschnitt betrifft die Bäderstraße Richtung Wiesbaden vom Kreisel bis Grebenroth.

• Am 31.05. findet ein Treffen mit dem Landesbetrieb Mobilität am Sedansplatz statt, wobei auch die Planung des Parkplatzes besprochen wird.

• Nachfrage der SPD-Fraktion zur Bebauung (Gewächshaus) im Gewerbegebiet Reutig.

Der Bürgermeister wird die Baugenehmigung sowie die Baupläne nochmals prüfen.

4.

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen

5.

Beratung und Beschlussfassung „Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, Verfahren gem. § 66 LBauO, Fassadenänderung, Flur 4, Parzelle 53“

Der Bürgermeister informiert über das Bauvorhaben.

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen her.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

6.

Beratung und Beschlussfassung „Herstellung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, Verfahren gem. § 66 LBauO, Umbau/Teilausbau eines ehemaligen Scheunengebäudes zu Wohnzwecken, Flur 2, Parzelle 62“

Der Bürgermeister informiert über das Bauvorhaben.

Der Gemeinderat stellt das gemeindliche Einvernehmen her.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

7.

Beratung und Beschlussfassung „Abgabe einer gemeindlichen Stellungnahme zum Bauantrag gem. § 66 LBauO und Abweichungsantrag gem. § 69 LBauO, Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage, Flur 33, Parzelle 65“

Der Bürgermeister informiert über das Bauvorhaben und den Abweichungsantrag.

Der Gemeinderat schließt sich der Stellungnahme der Verbandsgemeindeverwaltung zum Bauantrag vom 30.03.21 an.

Abstimmungsergebnis: 14 Ja-Stimmen, 0-Nein- Stimmen, 0 Enthaltungen

8.

Beratung „Grillhütte“

Der Bauausschuss befürwortet nach Besichtigung vor Ort den Erhalt der alten Schutzhütte Der Überstand sollte entfernt werden, ebenso die Decke. Evtl. sollten dann Fenster in die Dachschräge oder LED-Leuchten eingebaut werden.

Zum Neubau einer weiteren Hütte wird über den genauen Aufstellort sowie bezüglich offener oder geschlossener Bauweise beraten.

Der Bürgermeister weist daraufhin, dass der Selbstbau einer Schutzhütte teurer werden würde als der Kauf einer fertigen Hütte.

Der Bauausschuss wird verschiedene Konzepte erarbeiten. In der nächsten Gemeinderatssitzung erfolgt die weitere Beratung.

9.

Beratung und Beschlussfassung „Kauf Grundstücksanteil von Flurstück 64/11, Flurstück 1“

Der Bürgermeister informiert über den Sachverhalt.

Das Grundstück gehört dem Landesbetrieb Mobilität, der es jedoch als entbehrlich ansieht und an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben übergeben wird.

Nach dieser Übergabe würde die Fläche öffentlich am Markt angeboten. Die Möglichkeit zum Erwerb einer Teilfläche von ca. 12 m² für das Aufstellen eines Buswartehäuschens besteht. Bei Teilflächenkauf fallen zusätzlich Kosten für die Vermessung an.

Der Bürgermeister schlägt daher vor, das gesamte Grundstück in der Größe von 1216m² zum Kaufpreis von 42,– Euro je m² zu kaufen und selbst zu vermarkten.

Der Gemeinderat stimmt dem Kauf des gesamten Grundstücks zu. Eine evtl. Vermarktung soll jedoch im Hinblick auf das Dorferneuerungskonzept zunächst noch nicht erfolgen.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

10.

Beratung und Beschlussfassung „Verkauf Grundstücksanteil von Flurstück 53, Flur 18“

Die Vodafone GmbH hat ihre Mobilfunk-Standorte in die Konzerngesellschaft Vantage Towers GmbH ausgegliedert. Diese hat ein Kaufangebot für einen Grundstücksteil von 150m² zum Preis von 21.000,- Euro abgegeben.

Zurzeit betragen die Mieteinnahmen 3.000,– Euro jährlich bei einer Vertragslaufzeit bis zum Jahr 2035.

Der Bürgermeister schlägt daher vor, das Kaufangebot der Firma Vantage Towers GmbH nicht anzunehmen. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

11.

Beratung und Beschlussfassung zur „Aufstellung von Hinweisschildern zu Wolfssichtungen“

Der Bürgermeister informiert über den Sachverhalt. Wolfssichtungen in der Umgebung wurden bekannt. Von Seiten der FWG-Fraktion wird befürwortet, Besitzer von Hühnern oder Schafen auf die Umzäunung von Wiesen/Weiden auf über 80 cm hinzuzuweisen und auch Hinweisschilder „Wolf“ aufzustellen.

Von Seiten der CDU-Fraktion wird vorgeschlagen, Verhaltensschilder für das Verhalten bei Wolfsbegegnungen aufzustellen.

Nach eingehender Beratung beschließt der Gemeinderat zunächst keine Aktionen in die Wege zu leiten.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 1-Nein-Stimme, 1 Enthaltung

12.

Verschiedenes

• Nachfrage der CDU-Fraktion zur Planung eines neuen Baugebietes

Der Bürgermeister wird hierzu Informationen einholen und in der nächsten Sitzung berichten.

• Rettung von Rehkitzen vor Mäharbeiten

Der 1. Beigeordnete Michael Schicktanz berichtet über bereits 2 erfolgte Einsätze zur Kitzrettung. Nach einem Aufruf fanden sich etliche Bürger*innen, die Wiesen vor dem Einsatz von Erntemaschinen zur Tierrettung abgelaufen haben. 2 Rehkitze konnten gerettet werden. Der Einsatz einer Wärmebildkamera wäre hier sehr hilfreich. Die Kosten für eine solche hochauflösende Kamera sind sehr hoch.

In diesem Zusammenhang wird die vorhandene Drohne angesprochen, die zum Aufzeigen von Wildschäden angeschafft wurde. Diesbezüglich hat sich herausgestellt, dass die Bewertung von Wildschäden auch mit dieser neuen Drohne mühselig ist. Ein Ratsmitglied weist darauf hin, dass ein Förderprogramm zur Anschaffung von Drohnen existiert.

In einer Gemeinderatssitzung am Jahresende soll beraten werden, ob die vorhandene Drohne in Zahlung gegeben werden kann und im Rahmen eines Förderprogrammes eine neue Drohne mit Wärmebildkamera angeschafft wird.

• Für das Projekt „Wanderwege“ werden 3 Doppelbänke mit Tischen, sowie 6 einzelne Bänke zum Preis von 3.500,– Euro angeschafft und aufgestellt. Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden.

Abstimmungsergebnis: 14-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

Nicht öffentlicher Teil.

Sitzungsende: 22.10 Uhr

Die Richtigkeit der Niederschrift wird hiermit beglaubigt:

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister

Schriftführerin: Anita Korn

Diebstahl am Wanderweg!

Wie viele sicher gesehen haben, wurde der Wanderweg H2 mit dem Zusatz „Nächster Halt: Holzhausen“ neu ausgeschildert. Leider mussten die Wegpatinnen bereits einen Tag nach Veröffentlichung in der Rhein-Lahn -Zeitung feststellen, dass einige Schilder gestohlen wurden. Dies ist eine Straftat und wurde von der Gemeinde zur Anzeige gebracht. Falls die Täter Probleme mit der Entsorgung der Schilder haben, können sie diese gerne in den Briefkasten der Ortsgemeinde einwerfen. Ansonsten freut sich die Ortsgemeinde über sachdienliche Hinweise.

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister

Niederschrift über die Sitzung des Gemeinderates Holzhausen an der Haide, 16.04.2021

über die Sitzung des Gemeinderates Holzhausen an der Haide, 16.04.2021, 20.00 Uhr, Sitzungsort: Turnhalle

Anwesende:

Bürgermeister: Hardy Eilenz

Beigeordnete: Barbara Ohlemacher, 2. Beigeordnete

Mitglieder des Gemeinderates:

FWG: Nadine Neumann, Achim Schneider, Rüdiger Velte, Charles Klimke, Simon Ohlemacher

SPD: Bastian Merz, Lukas Reuter, Anna Altendorf, Gunnar Vahlenkamp

CDU: Markus Fabich, Eric Bingel

Es fehlten: Berthold Klump, Thomas Klein, Michael Schicktanz, Rainer Hennemann, David Reuter, alle entschuldigt

Weitere Personen: Keine

Zu der Sitzung wurden die Ratsmitglieder und Beigeordneten unter Mitteilung von Zeit, Ort und Tagesordnung am 30.03.2021 eingeladen. Die Verbandsgemeindeverwaltung erhielt die Einladung zur Kenntnis. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte durch Aushang der Tagesordnung am 30.03.2021.

Tagesordnung und Protokoll

Öffentlicher Teil:

1.

Eröffnung der Sitzung, Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit durch den Bürgermeister.

1a.

Der Bürgermeister beantragt die Ergänzung der Tagesordnung. Top 11: „Info über Änderung des Nebentätigkeitsrechts, Berichtspflicht für Kommunalbeamte auf Zeit“ Top 12: Beratung und Beschlussfassung „Wahl eines neuen Mitglieds in den Bauausschuss“, Der Gemeinderat stimmt der Ergänzung der Tagesordnung zu.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

2.

Feststellung der Sitzungsniederschrift der letzten Gemeinderatssitzung.

Der Gemeinderat stellt die Sitzungsniederschrift vom 19.02.2021 fest.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

3.

Bericht des Bürgermeisters:

• Der Bürgermeister gratuliert den Ratsmitgliedern, welche seit der letzten Sitzung ihren Geburtstag hatten und einem Ratsmitglied zur Hochzeit.

• Stand der Arbeiten im Schwimmbad

Restarbeiten sind noch auszuführen, wie z.B. die Fertigstellung der Beckenumrandung, Durchschreitebecken.

Alle Arbeiten sind voraussichtlich bis Ende April abgeschlossen. Sobald die Regularien zu Schwimmbaderöffnungen bekannt sind wird über ein Eintrittssystem beraten.

• Der Geldautomat der Volksbank Rhein-Lahn-Limburg eG steht nicht mehr zur Verfügung.

Der Bürgermeister informiert über die Stellungnahme der Volksbank eG. Bürger*innen, die Hilfe bei künftigen Geldabhebungen benötigen, können sich bei der Gemeindeverwaltung melden.

• Ortsbesichtigung des Bauausschusses am Sedansplatz

Es soll ein Termin mit dem LBM stattfinden um die Parkplatzsituation zu besprechen.

• Carmen Merz und Katja Werner haben die Kosten für das Projekt „Wanderwege“ zusammengestellt. Berücksichtigt sind Tische, Bänke, Beschilderung und Aufstellpfosten.

Zunächst werden 1.500,00 Euro zur Anschaffung von Schildern genehmigt.

• Info über ein Gespräch mit einem Projektberater, der wegen einer Expansionsfläche zur Errichtung einer Bäckerei/Cafe nachfragt.

• Die Bauvoranfrage „Nutzungsänderung einer Gaststätte in eine Spielhalle“ wurde zurückgenommen.

• Im Kindergarten wurden eine Erzieherin und ein Kind positiv getestet. Zwei Gruppen blieben geschlossen. Die Betroffenen befinden/befanden sich in häuslicher Quarantäne.

Es wurde für jeden Raum ein CO2-Messgerät angeschafft.

• Die Unterlagen zur Antragstellung auf Förderung des Ausbaus des Wirtschaftsweges hinter der Kirche liegen vor. Förderanträge werden nun gestellt.

4.

Einwohnerfragestunde

Keine Anfragen

5.

Beratung und Beschlussfassung „Festlegung neuer Pachtpreise“

Info des Bürgermeisters über die bestehenden Pachtpreise und Ablauf der Pachtverträge im Oktober 2021. Vergleichspachtpreise aus den Nachbargemeinden werden genannt.

Der Bürgermeister schlägt vor, alle Pachtverträge fristgemäß zu kündigen und in der nächsten Sitzung des Gemeinderates den künftigen Pachtpreis festzulegen. Es sollen weitere Rahmenbedingungen festgelegt werden. Die Landwirte sollen von Ratsmitglied Rüdiger Velte informiert werden. Der Gemeinderat ist hiermit einverstanden.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

6.

Beratung „Bildung eines Waldausschusses“

Der Bürgermeister schlägt die Bildung eines Waldausschusses mit je einer Person aus jeder Fraktion vor. Dieser Ausschuss soll u.a. alle Aktivitäten im Wald/für den Wald mit Herrn Förster Meyer besprechen. Die Fraktionen werden innerhalb der nächsten 14 Tage je eine Person benennen.

Der Gemeinderat stimmt der Bildung eines Waldausschusses zu.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

7.

Beratung „Grillhütte“

Von den Ratsmitgliedern Rüdiger Velte und Thomas Klein, sowie 2 weiteren Helfern wurde das Dach der Grillhütte gesäubert und Äste zurückgeschnitten. Deren Empfehlung ist eine Sanierung mit neuer Dachdeckung, Entfernung der Zwischendecke und Einbau von Dachfenstern. Der Anbau sollte entfernt und ein Neuer gebaut werden.

Der Bauausschuss wird sich hiermit befassen und zur nächsten Sitzung ein Grobkonzept zur Sanierung der Grillhütte/Anbau Grillhütte vorstellen.

8.

Beratung „Erweiterung Gewerbegebiet“

Der Bürgermeister informiert über häufig gestellte Kaufanfragen von Gewerbegrundstücken in der Ortsgemeinde. Ein weiteres Baugebiet sollte erschlossen werden. Zunächst sollen alle hierfür nötigen Kosten ermittelt werden, dann der sich daraus ergebende Kaufpreis und die Vermarktungsmöglichkeiten festgelegt werden.

Nach Kenntnis dieser Informationen erfolgt die weitere Beratung.

9.

Beratung und Beschlussfassung „Bebauungsplan Süd-Ost, 1. Änderung der Stadt Nastätten, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB“ Der Bürgermeister informiert über den Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

10.

Beratung und Beschlussfassung „Bebauungsplan Feuerwehrgerätehaus Miehlen, Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB“ Der Bürgermeister informiert über den Bebauungsplan.

Der Gemeinderat beschließt, keine Stellungnahme abzugeben.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen

11.

Info über „Änderung des Nebentätigkeitsrechts, Berichtspflicht für Kommunalbeamte auf Zeit“

Der Bürgermeister informiert gemäß § 119 Abs. 3 Landesbesoldungsgesetz über die Vergütung der Nebentätigkeit. als Zweckverbandsvorsitzender des Kindergartens Holzhausen/ Obertiefenbach/Bettendorf. Die monatliche Aufwandsentschädigung beträgt 260,– Euro.

12.

Beratung und Beschlussfassung „Wahl eines neuen Mitglieds in den Bauausschuss“

Ratsmitglied Berthold Klump hat mit Schreiben vom16.04.2021 seinen Rücktritt aus dem Bauausschuss erklärt. Der Bürgermeister schlägt Ratsmitglied Bastian Merz als Nachfolger vor. Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu.

Abstimmungsergebnis: 11-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

13.

Verschiedenes

• Die zweite Beigeordnete Barbara Ohlemacher informiert über ein Angebot zum Sprühen eines Bildes auf dem Haltestellenhäuschen in der Ringstraße durch Sebastian Schmidt.

Der Gemeinderat ist damit einverstanden. Entwürfe werden vorgelegt.

Abstimmungsergebnis: 12-Ja-Stimmen, 0-Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen.

• Wolfsichtung

• Die Sitzbank am Weg hinter der Kirche wird durch die Gemeindearbeiter repariert.

• In der nächsten Präsenzsitzung des Gemeinderates wird die Naturgruppe einen Vortrag halten.

13. Nicht öffentlicher Teil

Sitzungsende: 22.00 Uhr

Die Richtigkeit der Niederschrift wird hiermit beglaubigt:

Hardy Eilenz, Ortsbürgermeister

Schriftführerin: Anita Korn

Bekanntmachung

Die am 19.02.2021 beschlossene Satzung der Ortsgemeinde Holzhausen vom 26.03.2021 über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) wird nachstehend bekanntgemacht und auf folgendes hingewiesen:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der Jahresfrist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Nr. 2 vor Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung) der Gemeinde Holzhausen vom 26.03.2021

Der Gemeinderat hat aufgrund des § 132 des Baugesetzbuches (BauGB) und des § 24 der Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz in den jeweils geltenden Fassungen folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Erhebung von Erschließungsbeiträgen

Erschließungsbeiträge werden nach den Bestimmungen des BauGB und dieser Satzung erhoben.

§ 2 Art und Umfang der Erschließungsanlagen

(1) Beitragsfähig ist der Erschließungsaufwand für

1. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen, ausgenommen solche in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, bei einer Bebaubarkeit der Grundstücke
a) bis zu 2 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 13 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 10 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
b) mit 3 oder 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 16 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 12 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
c) mit mehr als 4 Vollgeschossen mit einer Breite bis zu 18 m, wenn sie beidseitig und mit einer Breite bis zu 14 m, wenn sie einseitig anbaubar sind,
2. Straßen, Wege und Plätze, die der Erschließung von Grundstücken dienen in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie in Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet, mit einer Breite bis zu 18 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung beidseitig zulässig ist, und mit einer Breite bis zu 13 m, wenn eine Bebauung oder gewerbliche Nutzung nur einseitig zulässig ist,
3. mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen (z.B. Fußwege, Wohnwege) mit einer Breite von 1 m bis zu einer Breite von 5 m,
4. Sammelstraßen mit einer Breite bis zu 20 m,
5. Parkflächen,
a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1, 2 und 4, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Parkflächen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke,
6. Grünanlagen mit Ausnahme von Kinderspielplätzen,
a) die Bestandteil der Verkehrsanlagen gemäß Nrn. 1 bis 4 sind, bis zu einer weiteren Breite von 6 m,
b) die nicht Bestandteil von Verkehrsanlagen, aber nach städtebaulichen Grundsätzen innerhalb der Baugebiete zu deren Erschließung notwendig sind (selbstständige Grünanlagen), bis zu 15 % der Flächen der erschlossenen Grundstücke.

(2) Endet eine Verkehrsanlage mit einem Wendeplatz, so vergrößern sich die in Abs. 1 Nrn. 1, 2 und 4 angegebenen Maße für den Bereich des Wendehammers um die Hälfte, mindestens aber um 8 m.

(3) Ergeben sich nach Abs. 1 unterschiedliche Höchstbreiten, so gilt für die gesamte Verkehrsanlage die größte Breite.

§ 3 Ermittlung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands

(1) Der beitragsfähige Erschließungsaufwand wird nach den tatsächlichen Kosten ermittelt.

(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die einzelne Erschließungsanlage ermittelt. Die Gemeinde/Stadt kann abweichend von Satz 1 den beitragsfähigen Aufwand für bestimmte Abschnitte einer Erschließungsanlage oder für mehrere Anlagen, die für die Erschließung der Grundstücke eine Einheit bilden (Erschließungseinheit), insgesamt ermitteln.

§ 4 Anteil der Gemeinde am beitragsfähigen Erschließungsaufwand

Die Gemeinde trägt 10 v.H. des beitragsfähigen Erschließungsaufwands.

§ 5 Verteilung des umlagefähigen Erschließungsaufwands

(1) Der nach §§ 2 und 3 ermittelte und gemäß § 4 reduzierte beitragsfähige Erschließungsaufwand wird auf die erschlossenen Grundstücke (Abrechnungsgebiet) nach deren Flächen verteilt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der erschlossenen Grundstücke nach Art und Maß berücksichtigt.

(2) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücken innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes die überplante Fläche. Ist das Grundstück nur teilweise überplant und ist der nicht überplante Grundstücksteil dem Innenbereich (§ 34 BauGB) zuzuordnen, so gilt die Fläche des Buchgrundstücks. Abs. 3 ist insoweit ggf. entsprechend anzuwenden.

(3) Als Grundstücksfläche i.S. des Abs. 1 gilt bei baulich, gewerblich oder in vergleichbarer Weise nutzbaren Grundstücken außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder bei Grundstücken, für die ein Bebauungsplan eine bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung nicht festsetzt,

  1. soweit sie an die Erschließungsanlage angrenzen, die Fläche zwischen der gemeinsamen Grenze der Grundstücke mit der Erschließungsanlage und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie,
  2. soweit sie nicht angrenzen, die Fläche zwischen der Grundstücksgrenze, die der Erschließungsanlage zugewandt ist, und einer im Abstand von 40 m dazu verlaufenden Linie.

Grundstücksteile, die lediglich eine wegmäßige Verbindung herstellen, bleiben bei der Bestimmung der Grundstückstiefe unberücksichtigt.

Überschreitet die tatsächliche bauliche, gewerbliche oder vergleichbare Nutzung die Abstände nach Satz 1 a) oder b), so fällt die Linie zusammen mit der hinteren Grenze der tatsächlichen Nutzung.

(4) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche (Abs. 2 oder 3) vervielfacht mit

  1. 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit einem Vollgeschoss,
  2. 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit zwei Vollgeschossen,
  3. 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit drei Vollgeschossen,
  4. 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit vier oder fünf Vollgeschossen,
  5. 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit sechs oder mehr Vollgeschossen,
  6. 0,5 bei Grundstücken, die in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden können (z.B. Dauerkleingärten, Freibäder, Friedhöfe, Sportanlagen). Wenn sich aus der nach Abs. 5 oder Abs. 6 a) ermittelten Zahl der Vollgeschosse ein höherer Faktor ergibt, so gilt dieser.

Vollgeschosse im Sinne dieser Regelung sind Vollgeschosse im Sinne der Landesbauordnung.

(5) Für Grundstücke innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:

  1. Ist die Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse.
  2. Sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Baumassenzahl geteilt durch 3,5. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
  3. Ist nur die zulässige Gebäudehöhe in Form der Trauf- oder Firsthöhe festgesetzt, so gilt als Zahl der Vollgeschosse die höchstzulässige Trauf- oder Firsthöhe geteilt durch 2,8. Sind beide Höhen festgesetzt, so gilt die durch 2,8 geteilte höchstzulässige Traufhöhe. Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
  4. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse zugelassen oder vorhanden, ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die höchstzulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten werden.

Enthält eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB entsprechende Festsetzungen, so gelten die Regelungen der Buchstaben a) bis d) entsprechend.

(6) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan oder eine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB nicht die nach Abs. 5 erforderlichen Festsetzungen enthält, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse wie folgt:

  1. Bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheit des Bauwerkes nicht feststellbar, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Höhe des Bauwerkes gem. Abs. 5 c) geteilt durch 2,8.Bruchzahlen werden auf volle Zahlen auf- oder abgerundet.
  2. Bei unbebauten aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse.
  3. Bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich oder in vergleichbarer Weise genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt.
  4. Bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird die tatsächlich vorhandene Zahl der Vollgeschosse, mindestens aber ein Vollgeschoss zu Grunde gelegt.

(7) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Abs. 4 festgesetzten Faktoren um 0,5 erhöht

  1. bei Grundstücken in Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart Einkaufszentren, großflächige Handelsbetriebe, Messe-, Ausstellungs-, Kongress- und Hafengebiet;
  2. bei Grundstücken in anderen als der unter a) bezeichneten Gebiete, wenn sie überwiegend gewerblich, industriell oder in vergleichbarer Weise (z.B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- oder Schulgebäuden) genutzt werden.

Ob ein Grundstück, das sowohl gewerblichen als auch nicht gewerblichen (z.B. Wohnzwecken) Zwecken dient, „überwiegend“ im Sinne dieser Regelung genutzt wird, bestimmt sich nach dem Verhältnis, in dem die verwirklichte Nutzung der tatsächlich vorhandenen Geschossflächen zueinander steht. Liegt eine gewerbliche oder vergleichbare Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, so sind die tatsächlich entsprechend genutzten Grundstücksflächen jeweils der Geschossfläche hinzuzuzählen. Freiflächen, die sowohl für gewerbliche oder vergleichbare als auch für andere Zwecke genutzt werden (z.B. Kfz-Abstellplätze) als auch gärtnerisch oder ähnlich gestaltete Freiflächen und brachliegende Flächen, bleiben bei dem Flächenvergleich außer Ansatz.

(8) Abs. 7 gilt nicht für durch selbstständige Grünanlagen erschlossene Grundstücke.

§ 6 Eckgrundstücksvergünstigung

(1) Für überwiegend Wohnzwecken dienende Grundstücke, die von zwei gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde/Stadt stehenden Erschließungsanlagen i.S. des § 2 Abs. 1 erschlossen werden, ist die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 bei der Verteilung des umlagefähigen Aufwandes für jede Erschließungsanlage nur mit der Hälfte anzusetzen. Für Grundstücke, die durch mehr als zwei solcher gleichartigen und vollständig in der Baulast der Gemeinde/Stadt stehenden Erschließungsanlagen erschlossen werden, wird die Grundstücksfläche nach § 5 Abs. 2 oder Abs. 3 durch die Anzahl der Erschließungsanlagen geteilt.

(2) Eine Ermäßigung nach Abs. 1 ist nicht zu gewähren,

  1. die Ermäßigung dazu führen würde, dass sich der Beitrag für die anderen Grundstücke im Abrechnungsgebiet um mehr als 50 % erhöht,
  2. für die Flächen der Grundstücke zwischen zwei Erschließungsanlagen, für die nach Maßgabe des § 5 Abs. 3 Erschließungsbeiträge nicht mehrfach erhoben werden.

§ 7 Kostenspaltung

Der Erschließungsbeitrag kann für

1. Grunderwerb,
2. Freilegung und
3. selbstständige Teile der Erschließungsanlage wie
a) Fahrbahn,
b) Radwege,
c) Gehwege,
d) Parkflächen,
e) Grünanlagen,
f) Mischflächen,
g) Entwässerungseinrichtungen sowie
h) Beleuchtungseinrichtungen

gesondert und in beliebiger Reihenfolge erhoben werden.

Mischflächen i.S. v. Nr. 3 f) sind solche Flächen, die innerhalb der Straßenbegrenzungslinien Funktionen der in Nr. 3 a) – e) genannten Teileinrichtungen miteinander kombinieren und bei der Gliederung der Erschließungsanlage ganz oder teilweise auf eine Funktionstrennung verzichten.

§ 8 Merkmale der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlagen

(1) Straßen, Wege und Plätze, mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbare Verkehrsanlagen und selbstständige Parkflächen sind endgültig hergestellt, wenn

  1. ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde/Stadt stehen und
  2. sie über betriebsfertige Entwässerungs- und Beleuchtungseinrichtungen verfügen. In Einzelfällen kann die Gemeinde/Stadt bei mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen und selbstständigen Parkflächen auf die Herstellung von Entwässerungs- und/oder Beleuchtungseinrichtungen verzichten.

(2) Die sich aus dem Bauprogramm ergebenden flächenmäßigen Bestandteile der Erschließungsanlage sind endgültig hergestellt, wenn

  1. Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, selbstständige und unselbstständige Parkflächen eine Befestigung aus tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder Rasengittersteinen aufweisen, wobei die Decke auch aus einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise bestehen kann,
  2. unselbstständige Grünanlagen gärtnerisch gestaltet sind,
  3. Mischflächen in den befestigten Teilen entsprechend a) hergestellt und die unbefestigten Teile gemäß b) gestaltet sind.

(3) Selbstständige Grünanlagen sind endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde/Stadt stehen und gärtnerisch gestaltet sind.

§ 9 Vorausleistungen

Die Gemeinde/Stadt kann für Grundstücke, für die eine Beitragspflicht noch nicht oder nicht in vollem Umfang entstanden ist, Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erheben.

§ 10 Ablösung des Erschließungsbeitrages

Der Erschließungsbeitrag kann abgelöst werden. Der Ablösungsbetrag bemisst sich nach der voraussichtlichen Höhe des nach Maßgabe dieser Satzung zu ermittelnden Erschließungsbeitrages. Ein Rechtsanspruch auf Ablösung besteht nicht.

§ 11 Inkrafttreten

Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.01.2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 24.11.1989 sowie die Änderung vom 18.04.2001 außer Kraft.

Holzhausen, den 26.03.2021 (S.) — Eilenz, Ortsbürgermeister